Jeder, der nach oder aus Belgien reist, muss im Besitz dieser ehrenwörtliche Erklärung sein, die mit dem „Passenger Location Form (PLF)" verknüpft ist und auch durch die erforderlichen Dokumente belegt werden muss. Ich erkläre ehrenwörtlich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe verfasst, andere als die angegebenen Quellen nicht benutzt und die den Quellen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht habe. Einreisende nach Belgien, die länger als 48 Stunden bleiben, müssen grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches "Passenger Locator Form (PLF)" ausfüllen und elektronisch versenden. Vielmehr müssen beim Grenzübertritt beide Dokumente mitgeführt werden. Sie müssen angemeldet sein, um zu kommentieren. Nicht notwendige Reisen aus und nach .
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